Mitglied im Verein kann jeder werden, der die gesetzliche Definition von sehbehindert bzw. blind sein erfüllt. Die entsprechende Feststellung ist bei Eintritt durch ein augenärztliches Attest nachzuweisen.
Sehende können als förderndes Mitglied den Verein finanziell oder durch ehrenamtliche Mitarbeit unterstützen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
Weitere Infos und Formulare als pdf-Dateien: